Klasse C

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, nach oben keine Beschränkung. Auch mit Anhänger max. 750 kg zG.

Eingeschlossene Klassen: C1

Mindestalter: 21 Jahre (18 für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.)

Theoriestunden:

Grundstoff: 6 Doppelstunden Zusatzstoff: 10 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:
Überlandfahrten:

Ohne Besitz eines C1-Führerscheins (nur Besitz der Klasse B): 5 Fahrstunden
Mit Besitz eines C1-Führerscheins: 3 Fahrstunden

Autobahnfahrten:

Ohne Besitz eines C1-Führerscheins (nur Besitz der Klasse B): 2 Fahrstunden
Mit Besitz eines C1-Führerscheins: 1 Fahrstunde

Nachtfahrten:

Ohne Besitz eines C1-Führerscheins (nur Besitz der Klasse B): 3 Fahrstunden
Mit Besitz eines C1-Führerscheins: 1 Fahrstunde

Übungsstunden: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfungen:
Theorieprüfung: 37 Fragen
Praktische Prüfung:

Dauer: 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraßen)

Sonstiges:

Der C-Führerschein wird stets befristet auf 5 Jahre erteilt. Anschließend ist eine erneute ärztliche und augenärztliche Untersuchung notwendig.

Klasse C enthält Anhänger bis zu 750kg zulässige Gesamtmasse. Weitere Informationen zu den derzeitigen Bestimmungen bzgl. Anhänger finden Sie unter dem Menüpunkt Anhänger Klasse CE.

Grundqualifikation: alle Berufskraftfahrer/-innen in den FE-Klassen C1, C1E, C und CE (ab 2009) bzw. D1, D1E, D und DE (ab 2008) benötigen die Grundqualifikation, Beschleunigte Grundqualifikation sowie alle 5 Jahre eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung. Der Nachweis erfolgt über den sogenannten Fahrerqualifikationsnachweis (FQN). Nähere Information unter der Seite "Grundqualifikation"