Klasse C1

Führerschein Klasse C1

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre

Theoriestunden:

Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 6 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:

Überlandfahrten: 3 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 1 Fahrstunde
Nachtfahrten: 1 Fahrstunde
Übungsstunden: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfungen:
Theorieprüfung: 30 Fragen
Praktische Prüfung:

Dauer: 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraßen)

Sonstiges:

Der Führerschein Klasse C1 wird befristet bis zum 50. Lebensjahr erteilt. Ab dann muss er, wie bei Klasse C, alle 5 Jahre erneuert werden. Dazu ist jeweils eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung notwendig.

Die Klasse C1 beinhaltet Anhänger mit bis zu 750kg zulässiger Gesamtmasse. Weitere Informationen zu den derzeitigen Bestimmungen bzgl. Anhänger finden Sie unter dem Menüpunkt Anhänger Klasse C1E.

Grundqualifikation:
alle Berufskraftfahrer/-innen in den FE-Klassen C1, C1E, C und CE (ab 2009) bzw. D1, D1E, D und DE (ab 2008) benötigen die Grundqualifikation, Beschleunigte Grundqualifikation sowie alle 5 Jahre eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung. Der Nachweis erfolgt über den sogenannten Fahrerqualifikationsnachweis (FQN).
Nähere Information unter der Seite "Grundqualifikation"