Klasse T
Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Mindestalter: 16 Jahre
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit:
40 km/h im Alter von 16 bis 18 Jahren (danach bis 60 km/h)
Theoriestunden:
Grundstoff: 12 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Prüfungen:
Theorieprüfung:
bei Ersterteilung: 30 Fragen
bei Erweiterung: 20 Fragen
Praktische Prüfung:
Dauer: 70 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften