Klasse T

Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden

Eingeschlossene Klassen: L, AM

Mindestalter: 16 Jahre

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit:
40 km/h im Alter von 16 bis 18 Jahren (danach bis 60 km/h)

Theoriestunden:
Grundstoff: 12 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Prüfungen:
Theorieprüfung:

bei Ersterteilung: 30 Fragen
bei Erweiterung: 20 Fragen

Praktische Prüfung:

Dauer: 70 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften