CE-Ausbildung
Führerschein Klasse CE
Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, DE, T (bei Besitz von Klasse D)
Vorbesitz der Klasse C erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre (18 für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.)
Theoriestunden:
Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff:4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Einzelausbildung Klasse CE:
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 2 Fahrstunden
Nachtfahrten: 3 Fahrstunden
Übungsfahrten: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C und Klasse CE:
Bei gemeinsamer Ausbildung dieser beiden Klassen können einige Fahrstunden eingespart werden. Die folgende Tabelle enthält die Gesamtzahl der Fahrstunden für beide Klassen zusammen:
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C und CE
Solo | Zug | Gesamt | |
---|---|---|---|
Überlandfahrten | 3 | 5 | 8 |
Autobahnfahrten | 1 | 2 | 3 |
Nachtfahrten | 0 | 3 | 3 |
Stadtfahrten: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfungen:
Theorieprüfung: Fragebogen mit 30 Fragen
Praktische Prüfung:
Dauer: 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)