Klasse D1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre

Ausnahmen:

Mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km für Bewerber, welche eine Ausbildung in den Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben

Mit 20 Jahren für Bewerber, welche eine Ausbildung in den Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben

Mit 21 Jahren für Bewerber nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG

Mit 23 Jahren für Bewerber für die Klasse D1 (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG

Theoriestunden:

Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff:10 Doppelstunden

Bei Vorbesitz eines C1-Führerscheins: Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff:4 Doppelstunden



Praktische Ausbildung:

Pflichtstunden bei Vorbesitz der Klasse... Prüfungen:
Theorieprüfung: 35 Fragen Praktische Prüfung:

Dauer: 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraßen) Sonstiges: Der D1-Führerschein wird stets befristet auf 5 Jahre erteilt und nur, wenn ein Nachweis zur körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit vorliegt. Klasse D1 enthält Anhänger bis zu 750kg zulässige Gesamtmasse. Weitere Informationen zu den derzeitigen Bestimmungen bzgl. Anhänger finden Sie unter dem Menüpunkt Anhänger Klasse D1E.