Klasse B ("Autoführerschein")

Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse
Mitführen von Anhängern

a) alle Anhänger bis 750 kg zG.
b) bei Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre, siehe Führerschein ab 17)

Theoriestunden:
Grundstoff:
Ohne Besitz eines anderen Führerscheins (= Ersterteilung): 12 Doppelstunden
Mit Besitz eines anderen Führerscheins (= Erweiterung): 6 Doppelstunden

Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Nachtfahrten: 3 Fahrstunden
Stadtfahrten: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfungen:
Theorieprüfung:

bei Ersterteilung: 30 Fragen
bei Erweiterung: 20 Fragen

Praktische Prüfung:
Dauer: 55 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraßen)
Informationen zu den derzeitigen Bestimmungen bzgl. Anhänger finden Sie unter dem Menüpunkt Anhänger Klasse BE bzw. B 96.