Klasse A2

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit: Keine

Motorleistung: nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

Theoriestunden:
Grundstoff:

Ohne Besitz eines Führerscheins (= Ersterteilung): 12 Doppelstunden
Mit Besitz eines Führerscheins (= Erweiterung): 6 Doppelstunden

Zusatzstoff:4 Doppelstunden

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben

Praktische Ausbildung: Überlandfahrten: Ersterteilung: 5 Fahrstunden; bei Erweiterung des A1-Führerscheins: 3 Fahrstunden Autobahnfahrten: Ersterteilung: 4 Fahrstunden; bei Erweiterung des A1-Führerscheins: 2 Fahrstunden Nachtfahrten: Ersterteilung: 3 Fahrstunden; bei Erweiterung des A1-Führerscheins: 1 Fahrstunde Stadtfahrten: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Prüfungen: Theorieprüfung: bei Ersterteilung: 30 Fragen bei Erweiterung: 20 Fragen Praktische Prüfung:
Dauer: 70 Minuten