Führerschein auf Probe

Fahranfängern der Klassen A, A1 und B wird eine 2-jährige Probezeit auferlegt. Es gibt die Möglichkeit die Probezeit durch einen FSF- Kurs auf 1 Jahr zu reduzieren. Die Probezeit ist dafür gedacht, dass sich Fahranfänger langsam - mit erhöhter Vorsicht - in den Straßenverkehr eingewöhnen können um hohe Unfallraten unter jungen Fahrern zu reduzieren.

Verstößt man in der Probezeit gegen die Verkehrsregeln und bekommt mindestens einen Punkt in Flensburg (siehe Verwarnungen und Bußgelder sowie "Bußgeldrechner" auf http://www.bussgeldkataloge.de - Achtung, seit 01.08.2007 gilt für Fahranfänger das absolute Alkoholverbot!!), wird ein Aufbauseminar (ASF-Kurs) zur Pflicht - anderenfalls wird die Fahrerlaubnis entzogen. Zum ASF-Kurs wird man von der Behörde schriftlich aufgefordert.

Im Kreis Tuttlingen findet der ASF-Kurs in der Regel 1 Mal pro Monat statt. Die zugelassenen Fahrschulen wechseln sich im rotierenden System mit der Durchführung des Kurses ab.


Er läuft wie folgt ab:

4 x 135 Minuten theoretische Sitzungen, in dem falsches Verhalten beim Fahren und allgemeine Fragen zum Straßenverkehr diskutiert werden. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung wird in Gruppen eine Beobachtungsfahrt durchgeführt und danach das Fahrverhalten in der Gruppe zu analysiert.

Mit der Anordnung der Teilnahme eines Ausbauseminars erhöht sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre (ab Erhalt des Führerscheins).

Dass es für Sie nicht zu diesem Seminar kommt, folgende Vorsichtmaßnahmen beachten:

    1. Vorgeschriebene Geschwindigkeit unbedingt einhalten.
    2. Geschwindigkeit den Verkehrs-, Witterungs-, und Straßenverhältnissen anpassen, ausreichend große Abstände halten.
    3. Verkehrs- und Vorfahrtsregelung genauestens beachten.
    4. Bei Stoppstellen zum Stehen kommen und Verkehrslage genau beobachten.
    5. Fahrzeug immer im Rahmen des Gesetzes halten; genug Reifenprofil, funktionsfähige Lichter.

 

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